Inklusion
Dem Leitgedanken der Inklusion folgend sollen alle Menschen dazu befähigt werden, dass sie unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben partizipieren können. Auf der Grundlage des „Ersten Gesetzes zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen“ (9. Schulrechtsänderungsgesetz) bedeutet dies, dass SchülerInnen mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an einer allgemeinen Regelschule unterrichtet werden können. Die Wahl über den Förderort ihres Kindes obliegt in jedem Fall den Eltern.
Den Regelschulen wird damit die Aufgabe zuteil, dass sie die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten aller SchülerInnen berücksichtigen, um diese in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen. Im Hinblick auf verschiedene Behinderungsbilder wird eine Auseinandersetzung mit sonderpädagogischen Fragestellungen für das gesamte Kollegium unabdingbar, um diesen pädagogisch angemessen begegnen zu können. Ein tragfähiges inklusives Leitbild, welches von allen MitarbeiterInnen des Kollegiums akzeptiert wird, ist grundlegend für das erfolgreiche Miteinander (Lernen) von behinderten und nicht behinderten SchülerInnen.
Seit dem Jahr 2015 werden an der Bergmühlenschule SchülerInnen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten unterrichtet und sonderpädagogisch unterstützt. Das Lernen findet vorwiegend im Klassenverband statt, stundenweise werden die KlassenlehrerInnen im Unterricht durch einen Sonderpädagogen unterstützt und/oder es erfolgt eine sonderpädagogische Förderung in Klein- oder Einzelgruppen. Dabei umfasst die sonderpädagogische Unterstützung u.a. folgende Aspekte:
Bereitstellung von individuellen Arbeitsmaterialien
Durchführung von sonderpädagogischen Fördermaßnahmen
Erhebung des Lernstandes und Erstellung von Förderplänen
Beratung von Eltern und regelmäßige Gespräche über die Entwicklung des Kindes
Unterstützung aller Lehrerkräfte durch den Sonderpädagogen
Kooperation mit außerschulischen Institutionen
Eine weiterführende, ausführliche konzeptionelle Darstellung des Gemeinsamen Lernens an der Bergmühlenschule sowie Handlungsanweisungen für den Umgang mit SchülerInnen mit besonderen Verhaltensweisen finden sich im Anhang










